Wir unterstützen die Gemeinden bei der Erstellung ihrer Kanal- und Wasserabgabenordnung. Die regelmäßige Anpassung der Einheitssätze für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 und die Berechnung der Wasseranschlussabgaben gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 stellt einen wesentlichen Beitrag für einen kostendeckenden Gebührenhaushalt dar.
Unsere Leistungen:
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